Begehungsscheine

Für alle Reviere unserer Forstverwaltung besteht die Möglichkeit des Erwerbs von Begehungs-Scheinen die eine interessante Form der Beteiligung an den Jagdmöglichkeiten bieten, mit den Rechten und Vorteilen eines eigenen Reviers, jedoch zu wesentlich geringeren, vor allem jedoch, mit alljährlich klar festgelegten Fixkosten. Sie ermöglichen selbstverständlich auch die Einladung von Jagdgästen oder Geschäftsfreunden des Begehungsschein-Besitzers und können auch im Rahmen von Firmengeschenken (Incventives) oder Geschenk-Gutscheinen verwendet werden.

Die Bedingungen

Es gibt drei Arten von Begehungs-Scheinen für unsere Reviere, die sich wie folgt darstellen:

1) Begehungsschein A
berechtigt zur ganzjährigen Bejagung eines gemeinsam mit dem Bewerber festgelegten Jagdbezirkes in mindestens Eigenjagdmindestgröße von 350 ha, die Benützung aller Reviereinrichtungen, den kostenlosen Abschuss von bis zu 4 Stück weiblichem Wild, sowie 5 Trophäenträgern der Basisklasse (Rehbock/Hirsch/Gams/Muffel)
Kosten  € 8.000.- pro Jahr

2) Begehungsschein B
berechtigt zur ganzjährigen Bejagung eines gemeinsam mit dem Bewerber festgelegten Jagdbezirkes in der Eigenjagdmindestgröße von 550 ha, die Benützung aller Reviereinrichtungen, den kostenlosen Abschuss von bis zu 5 Stück weiblichem Wild, sowie 7 Trophäenträgern der Basisklasse (Rehbock/Hirsch/Gams/Muffel)
Kosten  € 10.000.- pro Jahr

3) Begehungsschein C
berechtigt zur ganzjährigen Bejagung eines gemeinsam mit dem Bewerber festgelegten Jagdbezirkes in der Eigenjagdmindestgröße von 850 ha, die Benützung aller Reviereinrichtungen, den kostenlosen Abschuss von bis zu 6 Stück weiblichem Wild, sowie 9 Trophäenträgern der Basisklasse (Rehbock/Hirsch/Gams/Muffel)
Kosten  € 13.000.- pro Jahr

Darüber hinaus erhält jeder Begehungsscheininhaber einen 20%igen Nachlass auf die offizielle Preisliste der Forstverwaltung für jeden Abschuss über sein Kontingent hinaus.

Für die Erlegung höherwertiger Trophäen als Basisklasse, hat der Begehungsschein-Besitzer lediglich dir Differenz der Basisklasse auf die tatsächliche Trophäenstärke zu bezahlen. Natürlich werden auch keine Fehlschüsse und keine Medaillen-Zuschläge verrechnet.

Jeder Begehungsschein-Besitzer kann sich jederzeit frei im Revier bewegen, bezahlt keine der sonst üblichen Jagderlaubniskosten, kann sein eigenes Geländefahrzeug benützen und bezahlt Gebühren für Pirsch/Nachsuche/Wildtransport/Trophäenvorpräparation etc. nur falls er diese in Anspruch nimmt. Ebenso ist für ihn und seine Begleitung die jagdlichte Hüttenbenützung frei.

In den drei Gruppen der Begehungsscheine können vom Inhaber oder seinem Gast erlegt werden:

Schein A Schein B Schein C
2 Rehböcke 3 Rehböcke 3 Rehböcke
1 Muffelwidder 2 Muffelwidder 2 Muffelwidder
1 Gams 1 Gams 2 Gams
1 Hirsch 1 Hirsch 2 Hirsche
+ 4 weibl.Wild + 5 weibl.Wild + 6 weibl.Wild
d.h. 9 Stück Wild d.h. 12 Stück Wild d.h. 15 Stück Wild

In den Preisen des Begehungsscheines ist außer den oben angeführten, freigegebenen Wildstücken, auch noch enthalten: Reviernutzung-Jagdsteuer-Futterkosten-Wildschäden-Wildverbißvorsorge-Wildäcker-Pflege der Reviereinrichtungen- der Forststraßen und Pirschsteige-die Revieraufsicht.

Zusätzliche Abschüsse, egal welcher Wildart, auch Auer-Birk-und Haselhahn sind jederzeit gerne möglich und erhält der Begehungs-Scheinbesitzer einen Rabatt von 10% auf die aktuelle Preisliste. Die im Begehungsschein freigegebenen, angeführten Wildstücke können (genau wie beim üblichen Abschussplan eines Reviers) untereinander nicht getauscht werden.

Der Begehungsschein-Inhaber, bzw. die von ihm eingeladenen Gäste, können sich im vereinbarten Revier völlig frei bewegen, jedoch ist der Zeitpunkt und Ort mit dem Oberjäger abzustimmen, um gegenseitige Störungen zu vermeiden und Die Kontrolle zu gewährleisten. Dies gilt auch für etwaige jagdliche Hütten-Übernachtungen.

Die Preisliste des laufenden Jagdjahres, samt Bedingungen, ist integrierter Bestandteil dieser Vereinbarung. Alle Ansätze darin sind exclusive der z.Zt. gültigen MwSt. Der Begehungsschein-Inhaber, der im Besitz einer gültigen österr. Jagdkarte sein muss, wird bei jeder seiner Jagddispositionen bevorzugt behandelt.

Für einen Revierteil werden jeweils nur zwei Begehungsscheine pro Jahr vergeben. Der Inhaber eines Jahres-Begehungsscheins wird für die Vergabe in der darauffolgenden, nächsten Periode bevorzugt berücksichtigt. Gäste des Begehungsschein-Inhabers müssen ebenfalls eine gültige österr. Jagdkarte lösen.

Für die Übernachtung und Verpflegung des Schein-Inhabers und, seiner Gäste und Begleiter, steht ein komfortables Berghotel, welches auf Jäger eingestellt ist, mit allen Einrichtungen in unmittelbarer Reviernähe zur Verfügung und kann über die Forstverwaltung gebucht werden.

Waidmannsheil und guten Anblick!